Allgemeine Festbestimmungen

 

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters!

(Veranstaltungsgelände beinhaltet  Fußballplatz samt Vorplatz,

private Grundstücke im Umfeld, die Zufahrtswege und die ausgewiesenen Parkplätze):

  1. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Bei Absage oder Beendigung der Veranstaltung wegen höherer Gewalt entstehen keinerlei Ansprüche.

  2. Den Anordnungen der Festleitung, der Ordner (incl. Sicherheitsdienst), der Polizei und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.

  1. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien / Hinweise des Veranstalters.                                                                                                                            

    Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Eltern haften für Ihre Kinder. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Veranstaltungsbesuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet.

    Ausnahme:
       
    Übertragung der Erziehungsaufgaben 

                                           
  2. Die Ordner (incl. Sicherheitsdienst) sind berechtigt im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen.                        

  3. Das Mitbringen von Dosen, Glas- und Plastikbehältnissen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Die Ordner (incl. Sicherheitsdienst) sind berechtigt Taschenkontrollen durchzuführen.                                                                               Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände.                                              

  4. Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung von Bierzeltgarnituren, Flaschen, Gläsern etc. behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte und/oder Schadenersatzforderungen gegen die verursachenden Personen.                                          

  5. Bei Musikveranstaltungen ist aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden gegeben, für die keine Haftung übernommen wird.               

  6. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.

  1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden und Körperschäden. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

  2. Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren gegangene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

  1. Das Parken mit privaten Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Beschädigung für geparkte Fahrzeuge. Das Parken ist nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen gestattet.

  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

  3. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne gesonderte Vergütung das Recht, Bild-/Ton-Aufnahmen herzustellen, zu senden oder senden zu lassen, sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und zu audiovisuellen / Print -  Zwecken zu nutzen.                                                                                 

  4.  Gewerbliche Werbung, z. B. das Verteilen von Handzetteln oder das Aufhängen von Bannern ist im Vorfeld bzw. an der Kasse genehmigen zu lassen und kann insbesondere in der Menge der Flyer begrenzt werden. Politische Werbung ist grundsätzlich untersagt!

 

Veranstalter:    Burschenverein „Grüne Eiche“ Bubach an der Naab