Hausordnung
des Old School Rock
•ZUTRITT UNTER 16 JAHREN
à nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
• AUFENTHALT VON 16- UND 17JÄHRIGEN JUGENDLICHEN
à bis 24 Uhr möglich
à ohne Altersnachweis kein Eintritt (Ausweis wird einbehalten)
à in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person und
à mit schriftlicher Übertragung der Erziehungsaufgaben auch länger
(Formular ist unter Jugendschutz zu finden)
• KEINE ABGABE VON
à alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahre
• KEINE ABGABE VON
à Branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren
• DAS MITBRINGEN VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN UND FLASCHEN IST NACH DEM HAUSRECHT
à untersagt (Taschenkontrollen)
• ZUTRITTSVERBOTE
à und Hausverbote bei Missbrauch (Veranstalter hat Hausrecht)
à eventuelle Platzverweise durch die Polizei
• BEI AUSWEISFÄLSCHUNG
à wird Hausverbot erteilt und die Polizei verständigt
Burschenverein „Grüne Eiche“ Bubach an der Naab